HAFTUNGSAUSSCHLUSS: DIESE SEITE IST AUSSCHLIESSLICH FÜR MEDIZINISCHE FACHKRÄFTE UND ANDERE RELEVANTE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER IN Österreich BESTIMMT.

Informationen über den COVID-19-Impfstoff NuvaxovidTM XBB.1.5 Injektionsdispersion (rekombinant, adjuvantiert) (NVX-CoV2601)

Die Europäische Kommission hat dem COVID-19-Impfstoff NuvaxovidTM XBB.1.5 Injektionsdispersion (rekombinant, adjuvantiert) (NVX-CoV2601) die volle Zulassung für die aktive Immunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Vorbeugung gegen COVID-19 infolge von SARS-CoV-2 erteilt.

Meldung eines unerwünschten Ereignisses (UE)

Die Meldung vermuteter Nebenwirkungen nach der Zulassung des Arzneimittels ist wichtig. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.

Medizinisches Fachpersonal wird gebeten, alle vermuteten Nebenwirkungen über das nationale Meldesystem von Österreich zu melden.

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 WIEN
ÖSTERREICH
Fax: +43 50 555 36207
Website: www.basg.gv.at

Kontakt

Tel.: +43 0720 881304
09:00 – 17:00
Montag – Freitag